FACHABTEILUNG KANINCHEN
Wichtiges zu VHK-2

Wir bitten euch dringend,
eure Bestände impfen zu lassen!
Hinweise zu VHK-2
In den letzter Zeit sind mehrere Fälle von VHK 2 im Kanton Aargau bestätigt worden. Bei allen fünf Fällen handelt es sich um Hobbyhalter.
Am 17. April 2023 hat der Kantonale Veterinärdienst ein Verbot für Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen mit Kaninchen erlassen.
Die Verfügung gilt ab sofort,
und bis mindestens am 31. Mai 2023.
FACHABTEILUNG GEFLÜGEL
Wichtiges zur Vogelgrippe:
-> FAQs Vogelgrippe des Kantons
-> Vogelgrippe bei Tieren (BLV)
Aktuelles vom BLV:
Die Massnahmen sind per 01. Mai 2023 aufgehoben!

